Das ist Ihr gutes Recht!

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1. Partnervermittlung: Amor und Justitia

DAS URTEIL … Ein Partnervermittlungsvertrag kann nicht deswegen rückabgewickelt oder wegen arglistiger Täuschung angefochten werden, weil die Kundin unter 31 zeitnah unterbreiteten Partnervorschlägen ihren Traummann nicht gefunden hat.

LG München I, Az. 29 O 11980/22

… UND SEINE BEDEUTUNG: Der Fall zeigt, dass Justitia eben auch nicht helfen kann, wenn sich das Liebesglück nicht einstellen will. Die Klägerin hatte nach einem vierstündigen individuellen Beratungsgespräch in ihrem Haus den Vermittlungsvertrag unterschrieben, der darauf abzielen sollte, ihr einen großen, schlanken, sehr sportlichen und ansehnlichen Mann um die 50 aus München oder dem näheren Umland zu vermitteln. Das Gericht konnte angesichts der Partnervorschläge keine Schlechtleistung feststellen – und wies die Klage ab.

2. Aufklärungspflichten beim Immobilienkauf

DAS URTEIL … Ein Immobilienverkäufer, der dem Kunden Zugriff auf einen virtuellen Datenraum mit Unterlagen und Informationen zu der Immobilie gewährt, erfüllt seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn er berechtigt erwarten kann, dass der Käufer den offenbarungspflichtigen Umstand auch zur Kenntnis nimmt.

BGH, Az. V ZR 77/22

… UND SEINE BEDEUTUNG: 50 Mio. Euro Sanierungskosten

Hier finden Sie jede Woche wichtige Urteile aus allen Bereichen und was sie im Alltag bedeuten als böse Überraschung: Es reiche nicht aus, es dem Käufer zu überlassen, in nur drei Tagen diese Information herauszufinden, die ihn möglicherweise vom Kauf abgehalten hätte, entschied der V. Senat.

Wer die große Liebe sucht, schaltet auch mal eine Partnervermittlung ein. Doch eine Garantie für den Traumpartner ist das nicht, so ein Gericht
FOTO: Adobe Stock/Impact Photography. ILLUSTRATION: Shutterstock/IC studio

Wegen dieser Verletzung der Aufklärungspflicht muss die Vorinstanz nun über die Rückabwicklung des Kaufs noch einmal neu verhandeln.

3. Über Monate kein Netz: hohe Entschädigung

DAS URTEIL … Hat ein Mobilfunkkunde über längere Zeit zu Hause keinen Empfang, muss der Mobilfunkanbieter ihn entschädigen. Dass Telefonate auch über WLAN möglich wären, lässt die Entschädigungspflicht unberührt.

LG Göttingen, Az. 4 O 78/23

… UND SEINE BEDEUTUNG: Der Kläger hatte für sich und sein

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