Irrtümer beim Vererben

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THEMA DER WOCHE

Kaum etwas entzweit Familien so zuverlässig wie der Streit ums Erbe. Mit einem Testament tut man daher auch Hinterbliebenen einen Gefallen. Auf welche Fallen und Irrtümer Sie dabei achten sollten

Familie: Testament nicht hinauszögern, da ein Unfall oder eine Krankheit schnell zur Testierunfähigkeit führen können

In meiner Familie verstehen sich doch alle gut, da braucht es eigentlich kein Testament. „Das ist leider ein verbreiteter Irrglaube und nur jeder Dritte hält seinen letzten Willen schriftlich fest “, sagt der erfahrene Jurist Otto Bretzinger. „Wenn es ums Geld geht, hört der Spaß aber schnell auf und so endet der überwiegende Teil der Erbfälle im Streit.“ Der Autor des Buches „Richtig vererben und verschenken“ (siehe Spalte) rät daher, frühzeitig ein Testament zu machen und dabei die häufigsten Irrtümer zu vermeiden.

1 Ausdruck und Unterschrift reicht

Das ausgedruckte Testament liegt zwar bereit, unterschrieben ist es auch. „In diesem recht häufigen Fall hat das Testament aber keine rechtliche Wirkung“, so Bretzinger. Es gilt dann die gesetzliche Erbfolge.

Gemäß § 2247 BGB muss das Testament „eigenhändig geschrieben und unterschrieben“ (Vorund Zuname)sein.

Rat: Auch der Ort und das Datum sollten genannt werden. Dies ist zwar nicht zwingend. Es kann aber wichtig werden, wenn mehrere Testamente gefunden werden oder die Testierfähigkeit des Erblassers, etwa bei Demenzerkrankungen, fraglich ist.

Jurist Otto Bretzinger ist Experte für Erbrecht

2 Die enterbe ich einfach

Die Geliebte erbt alles, die Familie nichts: „In diesem Fall wäre das Testament zwar wirksam, aber die gesetzlichen Ansprüche der Familie auf ihren Pflichtteil wurden übergangen“, sagt Jurist Bretzinger. Ehegatten, Kinder und eventuell Eltern oder Enkel können diesen dann einfordern.

Rat: Der Pflichtteil aller Erbberechtigten (siehe Spalte rechts) beträgt die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Den können sie dann in Geld einfordern. Man sollte dies bereits bei Abfassung des Testaments berücksichtigen, um späteren Streit zu vermeiden. Plus: Senioren in Alten- oder Pflegeheimen dürfen das dort angestellte Personal gemäß den Heimgesetzen nicht als Erben einsetzen.

Handschriftlich: Das Testament (und Anhänge) müssen immer per Hand geschrieben und unterschrieben werden

3 Der Ehepartner erbt immer alles

Wozu ein Testament, der Ehepartner erbt ja ohnehin alles: Das ist falsch, weil laut gesetzlicher Erbfolge etwa auch die Kinder erben. „Und bei kinderlosen Ehepaaren erbt der Partner drei Viertel des Nachlasses“, so Bretzinger. Je ein Achtel geht an die Eltern des Verstorbenen. Sind beide tot, erben Geschwister und Halbgeschwister. Sie erben gemeinschaftlich und bilden dann eine Erbengemeinschaft.

4 Am besten ein Berliner Testament

In rund 90 Pr

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