für Rentner

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DIE BESTEN STEUERTIPPS

Steuer-Einmaleins

Rentner, die Steuern zahlen müssen, sollten dem Finanzamt alle erdenklichen Ausgaben präsentieren und auf Fristen achten

Rentner haben alle vier Jahre einen Anspruch auf eine Kur, der Zeitraum kann sich aus medizinischen Gründen auch verkürzen
FOTOS: Adobe Stock/Sam Richter, Shutterstock/Andrey Popov

TEIL 3

Gerade Rentner brauchen häufig eine Kur, um fit zu bleiben. Müssen sie Zuzahlungen leisten, können sie diese Kurkosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass vor Antritt der Kur der Medizinische Dienst oder ein Amtsarzt die medizinische Notwendigkeit der Kur attestiert. Doch selbst wenn das Finanzamt für die selbst getragenen Kurkosten eine außergewöhnliche Belastung annimmt, kann es passieren, dass am Ende null Euro vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Das liegt daran, dass das Finanzamt bei außergewöhnlichen Belastungen eine zumutbare Belastung für den Rentner oder für ein Rentnerehepaar ermittelt. Und nur, wenn die selbst getragenen Kurkosten darüber liegen, sind sie letztlich steuerlich absetzbar.

Haben Rentner einen Nebenjob, der selbstständig ausgeübt wird oder bei dem ein Arbeitgeber monatlich Lohnsteuer einbehält, müssen diese Einnahmen versteuert werden. Doch im Gegenzug dürfen Rentner alle im Zusammenhang mit der Tätigkeit angefallenen Ausgaben absetzen. Neben Fahrtkosten ist auch die Homeoffice-Pauschale abziehbar, wenn zu Hause gearbeitet wurde. Abziehbar sind seit 2023 pro Tag sechs Euro, maximal 1 260 Euro pro Jahr.

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